Kontaktadresse
Gemeindeverwaltung Falera
Gemeindesteueramt
Via Principala 45c
7153 Falera
Tel. +41 81 921 35 15
Fax +41 81 921 41 31
E-Mail info@falera.net
Schalterstunden
Montag – Freitag
vormittags von 09.00 – 11.00 Uhr
nachmittags von 15.00 – 17.00 Uhr
Alle Steuerveranlagungen für Falera werden von der Steuerallianz Laax und zum Teil von der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden vorgenommen.
Steuergesetz
Steuererklärungen 2023
Für die Einreichung der Steuererklärung 2023 gelten folgende Einreichefristen:
- 31. März 2024 für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerblose sowie Erbengemeinschaften
- 30. September 2024 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden
- 30. September 2024 für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht)
Weitere Informationen betreffend Steuern erhalten Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden
Steueransätze
- Einkommens- und Vermögenssteuer
Der Steuerfuss der Gemeinde Falera beträgt 65 % der einfachen Kantonssteuer. - Liegenschaftensteuer
Die Liegenschaftensteuer beträgt 1.25 ‰ des Steuerwertes. - Kirchensteuer
Katholische Kirchensteuer 13 %, evangelische Kirchensteuer 15 %. Die Kirchensteuer wird aufgrund des Kantontssteuerbetrages berechnet. - Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer beträgt 2 % des Veräusserungspreises. - Grundstückgewinnsteuer
Die Gemeinde erhebt eine Grundstückgewinnsteuer in der Höhe der Kantonssteuer. Mehr Informationen betreffend Grundstückgewinnsteuer finden Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden. - Erbschafts- und Schenkungssteuer
In der Gemeinde Falera gelten die folgenden Ansätze:
Für den elterlichen Stamm 2 %
Für den Grosselterlichen Stamm 5 %
Für die übrigen Begünstigten 20 %. - Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung, die im Kanton steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sind quellensteuerpflichtig. Mehr Informationen betreffend Quellensteuer finden Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden. - Hundesteuer
Die Hundesteuer für den 1. Hund beträgt Fr. 40.–. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Steuer Fr. 110.–. Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Falera sind die Halter verpflichtet, ihre Hunde anzumelden. Die Meldung hat bis zum 28. Februar zu erfolgen.