Feuerwehrpflicht
Auszug aus dem Feuerwehrgesetz der Gemeinde Falera:
Artikel 5
In der Regel sind Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde feuerwehrpflichtig.
Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. In diesem Fall richtet sich die Dauer der Feuerwehrpflicht nach dem Alter des Hauptverdieners.
Artikel 7
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung der Pflichtersatzabgabe.
Die detaillierten Vorschriften und Regelungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst finden Sie im Feuerwehrgesetz und in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Statuten der Feuerwehr Laax Falera
Feuerwehrgesetz der Gemeinde Falera
Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz
Besoldungs- und Bussenreglement der Feuerwehr Laax Falera
Anmeldung Feuerwehrdienst
Übungen 2023
Vorstand
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Hompage www.gvg.gr.ch.